Fachgruppe "Gewaltprävention – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queers"

Die Fachgruppe "Gewaltprävention – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queers" wurde bereits am 1. Juli 1996 vom Kriminalpräventiven Rat der Stadt Düsseldorf eingerichtet. Angestrebtes Ziel der Fachgruppe ist die Minderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Lesben, Schwule und Trans* sowie die Anerkennung ihrer Lebensweise. Dieses Ziel ist im Zusammenhang mit der Resolution (siehe nachfolgend) des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf (Zitat: "Gegen Ausgrenzung und Benachteiligung von Lesben und Schwulen") zu sehen.


Die Fachgruppe initiiert und begleitet Projekte und wird durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf geleitet und moderiert.


Link zur Webseite der Stadt: https://www.duesseldorf.de/kpr/projekte/gewaltpraevention-lesben-schwule-trans.html


Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben am Arbeitsplatz

Beschluss des Rates vom 29.06.1995

 

Der Rat der Stadt verabschiedet folgende Resolution:


Aus dem in Artikel 1 GG geforderten Schutz der Menschenwürde und dem in Artikel 3 GG enthaltenen Gleichbehandlungsgebot ergibt sich für den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verpflichtung, aktiv auf die Einhaltung der Menschenrechte und die Gleichstellung aller Einwohner und Einwohnerinnen hinzuwirken und sich somit gegen jede Art von Diskriminierung und Ausgrenzung zu wenden.

 

Der Rat erkennt an, daß Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben Teil dieser Verpflichtung sind; gleichzeitig erkennt er diese Lebensform als gleichberechtigt an.

 

Dies bedeutet für die Stadt als Arbeitgeberin:
1. Die Verwaltung unterstützt diesen Grundsatz und stellt sicher, daß es weder bei der Einstellung noch bei der Beförderung zu Benachteiligungen kommt.
2. Sie setzt sich aktiv für die Gleichstellung ein, wendet sich gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung, sensibilisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Belange und bildet sie im Sinne einer Gleichbehandlung fort.
3. Sie wirkt in den obengenannten Punkten auf alle Betriebe ein, an denen sie beteiligt ist.

 

Bis zum Jahresende findet ein Gespräch zwischen den Vertretern des Rates, der Stadtverwaltung und des Forums der Düsseldorfer Lesben- und Schwulengruppen statt, um über die konkrete Umsetzung der obengenannten Maßnahmen zur Gleichstellung zu beraten.

 

Der Rat appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, an alle Unternehmen, Betriebe, Verbände und gesellschaftlichen Gruppen, sich den obengenannten Zielen anzuschließen.

 

Düsseldorf als internationale und weltoffene multikulturelle Stadt hat eine besondere Verpflichtung, sich aktiv für Menschenwürde, Gleichberechtigung und Gleichstellung einzusetzen.